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Absenzenregelung

Die Kirchliche Unterweisung muss vollständig besucht werden, um regulär konfirmiert zu werden.


Folgende Abwesenheiten sind entschuldigt:
Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, notfallmässiger Arztbesuch.


Nicht entschuldigt sind folgende Abwesenheiten, die kompensiert werden müssen:
Vorhersehbare Abwesenheit, wie z.B. Ferien, familiäre Feste bzw. Besuche, Sportanlässe sowie planbarer Arzt- und Zahnarztbesuch.