Absenzenregelung Die Kirchliche Unterweisung muss vollständig besucht werden, um regulär konfirmiert zu werden.
Folgende Abwesenheiten sind entschuldigt: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie, notfallmässiger Arztbesuch.
Nicht entschuldigt sind folgende Abwesenheiten, die kompensiert werden müssen: Vorhersehbare Abwesenheit, wie z.B. Ferien, familiäre Feste bzw. Besuche, Sportanlässe sowie planbarer Arzt- und Zahnarztbesuch.
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