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KirchgemeindeversammlungDie ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden immer im Frühling, normalerweise nach dem Gottesdienst vom letzten Sonntag im April, sowie im Herbst, am 4. Montag oder 4. Mittwoch im November, statt. In der Frühlingsversammlung wird die Rechnung, in der Herbstversammlung der Voranschlag der Laufenden Rechnung und die Steueranlage für das kommende Jahr beschlossen. Zusätzlich wird jeweils über die Kirchgemeinde informiert und die in die Kompetenz der Kirchgemeindeversammlung fallenden Geschäfte behandelt.
Zu den Versammlungen sind die kirchlich Stimmberechtigten Personen der Kirchgemeinde eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der evangelisch-reformierten Kirche, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Krauchthal wohnen. Auch Gäste sind an den Versammlungen herzlich willkommen. |

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