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Zuzug/Adressänderung

Gemäss kantonalem Gesetz werden die zu- und wegziehenden evangelisch-reformierten Personen durch die Einwohnergemeinde der Kirchgemeinde gemeldet. Eine direkte Meldung an die Kirchgemeinde ist deshalb nicht nötig.

Wir sind jedoch dankbar, wenn sich zuziehende Familien mit schulpflichtigen Kindern frühzeitig bei der Katechetin melden, damit die Teilnahme an der KUW (Kirchliche Unterweisung) besprochen werden kann.