Kirchgemeindeversammlung

Die ordentlichen Kirchgemeindeversammlungen finden zweimal jährlich statt. Im Frühling wird unter anderem die Jahresrechnung genehmigt. 
Im Herbst entscheidet die Versammlung über das Budget sowie die Steueranlage.

Zusätzlich wird jeweils informiert, was in der Kirchgemeinde angeboten wurde und was für Pläne anstehen, sowie Geschäfte, welche in die Kompetenz der Kirchgemeindeversammlung fallen.

Zu den Versammlungen sind die kirchlich Stimmberechtigten Personen der Kirchgemeinde eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der evangelisch-reformierten Kirche, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Kirchgemeinde Krauchthal wohnen.

Auch Gäste sind an den Versammlungen herzlich willkommen.

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